
Ohne unsere Förderer und Partner wären wir nicht dort, wo wir heute stehen. Dank ihrer Hilfe können wir unsere Präventionsprogramme in Schule, Studium und Arbeit auf- und ausbauen.
Warum sich Ihre Investition in psychische Gesundheit lohnt
Durch die Unterstützung unserer Präventionsarbeit …
- beugen Sie wirksam und frühzeitig psychischen Gesundheitsproblemen vor und schaffen Voraussetzungen zur erfolgreichen Bewältigung von Krisen und Belastungen.
- fördern Sie die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, denn ein Großteil psychischer Erkrankungen entsteht in frühen Lebensphasen.
- sorgen Sie für frühzeitige Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung und verhindern so chronische Erkrankungsverläufe im Erwachsenenalter.
- bewirken Sie Entlastungen in den Sozialversicherungssystemen und erhöhen so die Chancen auf gesunde berufliche und soziale Teilhabe.
Gut zu wissen: Unsere Präventionsprogramme entsprechen den Anforderungen zur Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (Arbeit nach § 20 Abs. 2 SGB V bzw. »Leitfaden Prävention« der GKV) und weitere Sozialversicherungsträger.
Wirtschaftliches Potenzial unserer Präventionsarbeit
McKinsey & Company und Ashoka haben unser Präventionsprogramm »Verrückt? Na und!« im Setting Schule 2019 hinsichtlich des ökonomischen Potenzials untersucht. Das Ergebnis: 80 Millionen Euro weniger Folgekosten in Deutschland für jeden Prozentpunkt an erkrankten Schüler*innen, die sich in einem Jahrgang aufgrund der Teilnahme an unserem Programm zusätzlich in frühzeitige Behandlung begeben.
»Wir glauben, eine Ausweitung der Programme von Irrsinnig Menschlich e.V. wäre eine hervorragende Investition.«
Interesse an einer Kooperation?

Antje Wilde
Geschäftsführerin │ Finanzen und Administration │ Personal (Elternzeitvertretung)
Telefon
+49 341 149190-02
E-Mail-Adresse
a.wilde@irrsinnig-menschlich.de
Folgende Partner engagieren sich bereits für unsere Präventionsprogramme
Stiftungen und Unternehmen






Skalierungs- und Fachpartner













Öffentlich-rechtliche Finanzpartner












Landesinitiative Schleswig-Holstein





Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
